Maskenpflicht bis zu den Osterferien – Update 21.03.2022
Ab dem 21.03.2022 gilt in der Musikschule die Maskenpflicht bis zu den Osterferien sowie unser bewährtes Hygienekonzept:
– vor dem Unterricht Hände waschen und desinfizieren
– Schüler*innen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber etc. oder einem positiven Test müssen leider zu Hause bleiben!
– Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m – bei Bläser*innen und Sänger*innen 2,5 m.
– zwischen den Unterrichtseinheiten wird ausgiebig gelüftet.
Erleichterungen im musikalischen Bereich – Update 09.02.2022
NEUE LANDESVERORDNUNG FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN AB 12.01.2022
Folgendes gilt ab 12.01.2022 vorerst bis zum 08.02.2022:
Der Einzelunterricht kann weiterhin für alle Fächer stattfinden.
Gruppenunterricht (ab 2 Schüler*innen), Ensemblespiel und Veranstaltungen mit Bläser*innen und Sänger*innen ist untersagt.
Für Chöre gilt in Innenräumen: Mund-und Nasenbedeckungen sind auch beim Singen zu tragen. Das Spielen von Blasinstrumenten ist angesichts der erhöhten Infektionsgefahr nicht zulässig.
Für die anderen Fächer (Streicher, Zupfer, Tasten etc.) gelten für den Gruppenunterricht die bisherigen Regeln.
neu: Für den Gruppenunterricht besteht jetzt Maskenpflicht!
Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre gilt wie bisher 3G
1. getestete, geimpfte oder genesene Schüler (§ 2 Abs. 6)
2. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres (Stichtag 7. Geburtstag) brauchen keinen Test.
3. minderjährige Schüler*innen, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
Für Erwachsene ab 18 Jahre gilt 2G
(dies gilt nur für Gruppenunterricht und Ensemblespiel)
Frank Rühmann (Schulleiter)
Coronavirus – Informationen für Schleswig-Holstein vom 12.01.2022 Musikschulen
- Zutritt grundsätzlich nur unter Einhaltung der 2 G-Regelung und damit für Personen, die geimpft oder genesen sind.
- Zutritt auch für Kinder bis zur Einschulung und Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig dreimal pro Woche getestet werden sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und getestet sind.
- Es besteht Maskenpflicht (mit Ausnahme von studienvorbereitenden Ausbildungen und Einzelunterricht). Das Spielen von Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen ist untersagt. Das Hygienekonzept regelt die Bedingungen für Einzel- und Gruppenunterricht
Quelle: Landesverordnung Schleswig-Holstein Corona 12.01.2022
Handlungsempfehlungen des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig- Holstein
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