CORONA

Maskenpflicht bis zu den Osterferien – Update 21.03.2022

Ab dem 21.03.2022 gilt in der Musikschule die Maskenpflicht bis zu den Osterferien sowie unser bewährtes Hygienekonzept:

– vor dem Unterricht Hände waschen und desinfizieren
– Schüler*innen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber etc. oder einem positiven        Test müssen leider zu Hause bleiben!
– Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m –  bei Bläser*innen und Sänger*innen 2,5 m.
– zwischen den Unterrichtseinheiten wird ausgiebig gelüftet.


Erleichterungen im musikalischen Bereich – Update 09.02.2022
Wir freuen uns – ab heute können Schleswig-Holsteins Chöre wieder ohne Masken proben und auftreten.
Auch Blasorchester dürfen wieder musizieren.
Für alle Mitglieder gilt die 2G-Plus-Regel.
Schleswig, den 09.02.2022

NEUE LANDESVERORDNUNG FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN AB 12.01.2022
Coronavirus – Informationen für Schleswig-Holstein vom 12.01.2022 Musikschulen
  • Zutritt grundsätzlich nur unter Einhaltung der 2 G-Regelung und damit für Personen, die geimpft oder genesen sind.
  • Zutritt auch für Kinder bis zur Einschulung und Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig dreimal pro Woche getestet werden sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und getestet sind.
  • Es besteht Maskenpflicht (mit Ausnahme von studienvorbereitenden Ausbildungen und Einzelunterricht). Das Spielen von Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen ist untersagt. Das Hygienekonzept regelt die Bedingungen für Einzel- und Gruppenunterricht

Quelle: Landesverordnung Schleswig-Holstein Corona 12.01.2022

Handlungsempfehlungen des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig- Holstein

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